Rentenversicherung für Dozenten

Auch für Dozenten und Lehrer (versicherungspflichtig) ist die gesetzliche Rentenversicherung rückläufig. Es gibt aus diesem Grund eine Reihe von zusätzlichen Absicherungen, um für das Alter vorsorgen zu können. Des Weiteren bieten Versicherungsunternehmen spezielle Versicherungen zur Absicherung der beruflichen Lehrtätigkeit für Dozierende in Hochschulen und Volkshochschulen (VHS). Welche Absicherung wirklich sinnvoll ist, dass möchten wir nun klären. Rentenversicherung für Dozenten

Wir würden uns sehr freuen, für Sie die passende Rentenversicherung zu finden. Dabei erfolgt eine individuelle Bedarfsanalyse, um auch im Alter finanziell auf sicheren Beinen stehen zu können.

Freiberufler und Selbständige in der Altersvorsorge

Rentenversicherung für Dozenten

Für Freiberufliche und selbständige Dozenten gibt es keine gesetzliche Rentenversicherung. Angesichts der fehlenden Versorgung bieten sich zahlreiche Möglichkeiten für Lehrende an. Mit der Rürup-Rente können Sparer einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Darüber hinaus können die Anbieter den Versicherten hohe Renditen im Alter bieten. Die Beiträge können flexibel an die Situation angepasst werden. Am Ende des Jahres gewähren die Versicherungsunternehmen noch eine zusätzliche Einmalzahlung an.

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Frei Berufe in der Riester-Rente – Rentenversicherung für Dozenten

Freiberufler und auch Selbstständige sind von der unmittelbaren Förderung im Rahmen der Riester-Rente schlichtweg ausgeschlossen. Dennoch gibt es indirekte Wege, um dennoch an einen geförderten Vertrag gelangen zu können. Wer beispielsweise mit einem unmittelbar begünstigten Sparer (Arbeitnehmer) verheiratet ist, der kann ebenfalls eine staatlich geförderte Altersvorsorge abschließen. Das gilt dann auch für die freiberufliche Tätigkeit.

Auch für Beamte gibt es Förderung

Lehrer und Dozenten, die im Beamtenstatus sind, die können ebenfalls von den Zulagen der Riesterrentenversicherung profitieren. Es gilt lediglich die Befreiung der Rentenversicherungspflicht, nicht der Sozialversicherungspflicht zu beantragen. Eine Beantragung über die Befreiung der Rentenversicherungspflicht (Sozialversicherung) erfolgt beim Dienstherren. Alles Weitere rund um das Thema rentenversicherungspflichtig in der gesetzlichen Rente, Infos über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und der Befreiung der Versicherungspflicht (Siehe auch § 6 SGB VI Befreiung von der Versicherungspflicht).

Weitere Absicherung bei Dozententätigkeit – nebenberuflich oder hauptberuflich

Eine weitere Absicherung bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob nebenberuflich oder hauptberuflich – ein Versicherungsschutz gegen das Risiko gegen die Berufsunfähigkeit wird immer wichtiger. Wer eine Rürup-Rente in den Versicherungsschutz einschließt, der kann die Beiträge steuerlich geltend machen. Abgedeckt werden alle Tätigkeiten der Dozenten. Die Versicherten müssen ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen, die nur sehr geringe Leistungen zu bieten hat. Ein solcher Schutz wird auch für Trainer, Beamte, Erzieher und Selbstständige empfohlen.

Volkshochschule (VHS) oder Hochschule

Es spielt bei der Altersabsicherung für Dozenten keine Rolle, ob die Tätigkeit innerhalb einer Hochschule oder einer Volkshochschule (VHS) ausgeübt wird. Finden Sie auch hier einen persönlichen Berater, der Sie über die wichtigsten Informationen auf dem Laufenden hält, was Sie wissen müssen. Alles Weitere immer auch unter https://rentenversicherungen-testsieger.de/.

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