Wenn es um die eigene Altersvorsorge geht, dann sollten Sie sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Wenn Sie sich im Alter finanziell absichern wollen, dann sollten Sie auf jeden Fall die Vorteile der privaten Rentenversicherung nutzen. Diese ist eine flexible Form der Altersvorsorge und kann im Todesfall der versicherten Person an eine beliebige und bezugsberechtigte Person ausgezahlt werden. Dennoch hat die private Rentenversicherung nicht nur Vor-, sondern auch ihre Nachteile. Diese sollten Sie abwägen und sich erst dann für oder gegen die private Rentenversicherung entschließen. Private Rentenversicherung Vor- und Nachteile
Auch hier stehen Ihnen die Angebote der aktuellen Testsieger zur Verfügung, damit Sie eine bedarfsgerechte Altersvorsorge erhalten können.
Private Rentenversicherung – Vorteile
Eine private Rentenversicherung sorgt dafür, dass Sie eine lebenslange Zusatzrente erhalten, wobei es unerheblich ist, wie alt Sie werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente können Sie hier auch die Kapitalauszahlung wählen und das gesamte Kapital auf einmal ausgezahlt bekommen.
Die garantierten Leistungen zählen ebenfalls zu den großen Vorteilen der privaten Rente. Zuzahlungen erhöhen die Rentengarantie. Die Rentengarantiezeit können Sie vereinbaren, damit die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten nicht leer ausgehen. So erhalten Sie Leistungen für den vereinbarten Zeitraum. Die Rentengarantie können Sie zwischen 5 und 20 Jahren beantragen. Bei Verzicht auf die Rentengarantie erhalten Sie eine höhere Rentenleistung.
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 10
„(1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:
1.
(weggefallen)
1a.
(weggefallen)
1b.
(weggefallen)
2.
a)
Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen;
b)
Beiträge des Steuerpflichtigen
aa)
zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres oder zusätzlich die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsieht. 2Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die er Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 hat. 3Der Anspruch auf Waisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt;
bb)
für seine Absicherung gegen den Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit (Versicherungsfall), wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen, auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente für einen Versicherungsfall vorsieht, der bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres eingetreten ist. 2Der Vertrag kann die Beendigung der Rentenzahlung wegen eines medizinisch begründeten Wegfalls der Berufsunfähigkeit oder der verminderten Erwerbsfähigkeit vorsehen. 3Die Höhe der zugesagten Rente kann vom Alter des Steuerpflichtigen bei Eintritt des Versicherungsfalls abhängig gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat.
2Die Ansprüche nach Buchstabe b dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. 3Anbieter und Steuerpflichtiger können vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleistungen in einer Auszahlung zusammengefasst werden oder eine Kleinbetragsrente im Sinne von § 93 Absatz 3 Satz 2 abgefunden wird. 4Bei der Berechnung der Kleinbetragsrente sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge des Steuerpflichtigen jeweils nach Buchstabe b Doppelbuchstabe aa oder Doppelbuchstabe bb zusammenzurechnen. 5Neben den genannten Auszahlungsformen darf kein weiterer Anspruch auf Auszahlungen bestehen. 6Zu den Beiträgen nach den Buchstaben a und b ist der nach § 3 Nummer 62 steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und ein diesem gleichgestellter steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers hinzuzurechnen. 7Beiträge nach § 168 Absatz 1 Nummer 1b oder 1c oder nach § 172 Absatz 3 oder 3a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch werden abweichend von Satz 6 nur auf Antrag des Steuerpflichtigen hinzugerechnet;“
Arbeitnehmer können ihre Rentenversicherung auch über eine Gehaltsumwandlung tätigen. Mit dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge können Sie Steuern sparen und Beitragsvorteile bei den Sozialversicherungsabgaben erzielen. Bis zu einer gewissen Beitragshöhe lohnt sich die private Rentenversicherung auch für Selbstständige. Schließlich haben auch sie die Möglichkeit, die Beiträge steuerlich abzusetzen wie zum Beispiel bei der Rürup Rente.
Private Rentenversicherung – Nachteile
In der privaten Rentenversicherung erhalten Frauen geringere Ratenzahlungen als Männer aufgrund der im Schnitt längeren Lebenserwartung. Sollten Sie früher versterben, dann sind Sie als Frau auf jeden Fall benachteiligt. Darüber hinaus verweisen Kritiker auch auf die geringe Rendite der privaten Rentenversicherung. Demnach ergeben sich Nachteile für Vorsorgesparer, da sie höhere Beiträge investieren müssen, damit die Versorgungslücke im Alter geschlossen wird. Mit fondsgebundenen Rentenverträgen können Sie allerdings höhere Renditen erzielen.
Die besten Rentenversicherungen laut IVFP 2020
Die besten Privatrenten-Tarife (klassisch) | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Serviceversicherer | Tarif |
Note | ||||
Unternehmen | Rendite | Flexibilität | Transparenz | Gesamtnote | ||
R+V Lebensversicherung AG | R+V-PrivatRente | Exzellent | Sehr Gut | Exzellent | Sehr Gut | EXZELLENT |
AachenMünchener Lebensversicherung AG | VASP | Sehr Gut | Befriedigend | Exzellent | Exzellent | SEHR GUT |
Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft | Klassik-Rente | Exzellent | Gut | Exzellent | Gut | SEHR GUT |
Continentale Lebensversicherung AG | Continentale Rente Classic | Sehr Gut | Sehr Gut | Sehr Gut | Exzellent | SEHR GUT |
IDEAL Lebensversicherung a.G. | IDEAL ZukunftsRente | Exzellent | Sehr Gut | Sehr Gut | Exzellent | SEHR GUT |
Lebensversicherung von 1871 a. G. München | Klassische Rentenversicherung | Exzellent | Gut | Exzellent | Gut | SEHR GUT |
NÜRNBERGER Lebensversicherung AG | NÜRNBERGER PrivatRente | Sehr Gut | Gut | Exzellent | Gut | SEHR GUT |
Stuttgarter Lebensversicherung a.G. | FlexRente classic | Sehr Gut | Sehr Gut | Exzellent | Gut | SEHR GUT |
VOLKSWOHL BUND LEBENSVERSICHERUNG a.G. | Klassische Rentenversicherung | Sehr Gut | Gut | Exzellent | Gut | SEHR GUT |
WGV-Lebensversicherung AG | Rentenversicherung | Exzellent | Sehr Gut | Befriedigend | Gut | SEHR GUT |
Fazit Private Rentenversicherung Vor- und Nachteile
Die private Rentenversicherung ist das einzige Geldanlageprodukt, welches Ihnen bis ins hohe Alter eine finanzielle Sicherheit verspricht. Wenn Ihnen die Verwandtschaft egal ist, dann können Sie vereinbaren, dass im Todesfall keine Leistungen ausgezahlt werden. Im Gegenzug sind die Kapital- oder Rentenleistungen deutlich höher. Zwar hat die private Rentenversicherung sowohl Vor- als auch ihre Nachteile. Dennoch sind Sie mit dieser Art der Versicherung finanziell gut im Alter abgesichert, es gibt keine Gesundheitsprüfung und es handelt sich um eine sehr sichere Sparform.